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Besucherordnung

Herzlich Willkommen! Für Ihren Aufenthalt in einer Einrichtung der Stiftung Planetarium Berlin bitten wir Sie um die Beachtung einiger Regeln.

Allgemein

  • Kinder sind uns sehr willkommen. Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr können Kinder unsere Angebote nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen.
  • Die Anweisungen der Mitarbeiter*innen sind bitte zu befolgen.
  • Das Essen, Trinken und Rauchen ist nicht gestattet. Ausnahmen bilden ausgewiesene Plätze.
  • Es ist nicht erwünscht, Ausstellungsstücke anzufassen und zu betreten. Ausnahmen sind gekennzeichnet.
  • Abgesperrte Bereiche dürfen bitte nicht betreten werden.
  • Personen, die grob gegen die Besucherordnung verstoßen oder eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Einrichtung oder für die Sicherheit anderer Besucher*innen darstellen, werden des Gebäudes verwiesen.
  • Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.
  • Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten verursachten Aufwendungen und Schäden.
  • Eltern, Lehrer*innen und andere Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht während des ganzen Besuches wahrzunehmen. Sie haften für die ihnen anvertrauten Personen.
  • Aus Sicherheitsgründen kann nach Beginn einer Veranstaltung kein Zutritt mehr in den Vorführsaal gewährt werden. In der Archenhold-Sternwarte gilt dies auch für Personen, die während der Veranstaltung das Planetarium verlassen.
  • Aus Sicherheitsgründen sind im jeweiligen Freigelände nur die angelegten Wege zu benutzen.
  • Instrumente und Skulpturen im Freigelände oder auf Dachterrassen dürfen nicht betreten oder bestiegen werden.
  • Für Programme, die in Fremdsprachen präsentiert werden, stehen im Zeiss-Großplanetarium Audio-Guides zur Verfügung, die gegen ein Pfand von 10 € für Einzelpersonen, 20 € für Familien und Gruppen an der Kasse ausgeliehen werden können.

Öffnungszeiten

  • Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Aus begründeten Anlässen (z.B. Schulferien, Feiertage, Events, Vermietungen, Tagungen, u. ä.) können Sonderregelungen getroffen werden.

Eintrittsgeld

  • Die Eintrittsgelder werden vom Stiftungsrat der Stiftung Planetarium Berlin festgelegt. Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen.

Führungen

  • Fachkundige Führungen werden ausschließlich von Personen vorgenommen, die durch die Stiftung Planetarium Berlin autorisiert sind.

Garderobe, Sachen und Tiere

  • Vor dem Besuch der Ausstellung und/oder des Vorführsaals (Kino, Hörsaal, oder Planetarium) sind größere Taschen, Schulranzen und Rucksäcke, sowie Schirme und andere sperrige Gegenstände bitte an der Garderobe abzugeben.
  • Kita-Gruppen und Schulklassen können gegen ein Pfand von 10 € Schließfächer nutzen. Die Schlüssel hierfür erhalten Sie an der Kasse.
  • Sport- und größere Spielgeräte dürfen nicht in die Ausstellungsräume oder den Vorführsaal mitgenommen werden.
  • Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht erwünscht; ausgenommen sind Behindertenbegleithunde.
  • Fundsachen nimmt das Kassenpersonal gern entgegen.

Fotografieren und Filmen

  • Das Fotografieren und Filmen ohne Stativ ist zu privaten Zwecken erlaubt, außer im Planetariumssaal. Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet und beleg- und kostenpflichtig.
  • Im Planetariumssaal sind Mobiltelefone nicht erwünscht.

Haftung

  • Die Stiftung Planetarium Berlin haftet nicht für an der Garderobe abgegebene oder in Schließfächern verstaute Gegenstände, oder für Schäden, die den Besucher*innen durch die Benutzung der Einrichtungen und Ausstellungsobjekte entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der Stiftung Planetarium Berlin vorliegt.

Anregungen

  • Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen können in das an der Kasse ausliegende Gästebuch eingetragen oder den Mitarbeiter*innen mitgeteilt werden. Bitte teilen Sie uns Ihre Kritik oder Ihr Lob auch durch eine E-Mail an info(at)planetarium.berlin mit. Beschwerden werden dem Vorstand unmittelbar zugeleitet.